VERKEHRSWERTGUTACHTEN

Marktwertgutachten

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Ihr Immobiliengutachter & Immobiliensachverständiger für die Marktwertermittlung Ihrer Immobilie

Verkehrswertgutachten

Sie suchen einen Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständigen für eine fundierte und rechtssichere Immobilienbewertung?

Wir erstellen Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, Kurzgutachten, sachverständige Stellungnahmen sowie Beleihungswertgutachten für private, gewerbliche und institutionelle Auftraggeber.

Unsere Gutachten dienen als belastbare Grundlage für:

  • Kauf

  • Verkauf

  • Erbschaft

  • Schenkung

  • Scheidung

  • Vermögensauseinandersetzung

  • Bilanzbewertung

  • steuerliche Zwecke

  • Vorlage bei Gericht, Bank, Behörde, Rechtsanwalt oder Steuerberater

  • Bewertung von Nießbrauchrecht und Wohnungsrecht

Wir bewerten insbesondere:

  • Einfamilienhäuser (EFH)

  • Reihenhäuser (RH)

  • Doppelhaushälften

  • Eigentumswohnungen (ETW)

  • Mehrfamilienhäuser (MFH)

  • Wohn- und Geschäftshäuser

  • Mietwohnhäuser

  • Grundstücke

  • Gewerbeobjekte

  • Büroimmobilien

  • Einzelhandelsimmobilien

  • gemischt genutzte Immobilien

  • Renditeobjekte


Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Das Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB dient der Ermittlung des Verkehrswerts / Marktwerts einer Immobilie. Bewertet werden die tatsächlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Eigenschaften des Objekts, die Lage sowie die Marktverhältnisse.

Ein Verkehrswertgutachten wird benötigt, wenn der Immobilienwert:

  • objektiv

  • nachvollziehbar

  • methodisch begründet

  • rechtssicher

  • gegenüber Dritten belastbar

festgestellt werden soll.

Typische Anlässe:

  • Immobilienkauf

  • Immobilienverkauf

  • Erbfall

  • vorweggenommene Erbfolge

  • Schenkung

  • Trennung / Scheidung

  • Auseinandersetzung unter Miterben

  • Gesellschafterauseinandersetzung

  • Bilanzbewertung

  • Vermögensübersicht

  • steuerlicher Nachweis

  • Bewertung bei Nießbrauch

  • Bewertung bei Wohnungsrecht

Ein Verkehrswertgutachten ist deutlich belastbarer als eine einfache Marktpreiseinschätzung oder Onlinebewertung.


Rechtssicherheit und gerichtliche Anerkennung

Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten ist relevant, wenn der Immobilienwert gegenüber Gerichten, Banken, Behörden, Versicherungen, Rechtsanwälten oder Steuerberatern nachgewiesen werden muss.

Wesentliche Merkmale:

  • strukturierte Wertermittlung

  • anerkannte Bewertungsverfahren

  • Berücksichtigung wertrelevanter Rechte und Belastungen

  • nachvollziehbare Herleitung des Verkehrswerts

  • geeignete Grundlage für gerichtliche und außergerichtliche Verfahren

Besonders relevant bei:

  • Erbstreitigkeiten

  • Scheidungsverfahren

  • Vermögensauseinandersetzungen

  • Übertragungen innerhalb der Familie

  • belasteten Immobilien

  • Nießbrauchrecht

  • Wohnungsrecht


DIN EN ISO/IEC 17024 – zertifizierte Sachverständige

Unsere Qualifikation wird durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bestätigt.

Diese Zertifizierung steht für:

  • geprüfte Sachverständigenkompetenz

  • standardisierte Qualifikationsanforderungen

  • fachliche Eignung

  • Unabhängigkeit

  • Objektivität

  • Nachvollziehbarkeit

Für Auftraggeber bedeutet dies:

  • hohe fachliche Qualität

  • Akzeptanz bei Gerichten, Banken und Behörden

  • belastbare Wertermittlung

  • Vertrauen in Ausbildung und Kompetenz des Sachverständigen


Ausbildung, Fachkompetenz, Bewertungspraxis

Eine belastbare Immobilienbewertung erfordert Fachkenntnisse in:

  • Immobilienbewertung

  • Wertermittlungsverfahren

  • Bau- und Planungsrecht

  • Grundstücksrecht

  • Mietrecht

  • Grundbuchrecht

  • Rechten Dritter

  • Marktanalyse

  • baulicher Objektanalyse

  • wirtschaftlicher Objektanalyse

Diese Fachkenntnisse sind insbesondere erforderlich bei:

  • Erbschaft

  • Schenkung

  • Kauf

  • Verkauf

  • Bilanzbewertung

  • Nießbrauchrecht

  • Wohnungsrecht

  • Gewerbeimmobilien

  • gemischt genutzten Objekten

  • Mehrfamilienhäusern


Objektarten

Wir erstellen Gutachten für:

  • EFH

  • RH

  • ETW

  • MFH

  • Wohn- und Geschäftshäuser

  • Mietobjekte

  • Grundstücke

  • Gewerbeobjekte

  • Büroobjekte

  • Einzelhandelsobjekte

  • gemischt genutzte Immobilien

  • Renditeobjekte


Aufbau unserer Verkehrswertgutachten

Unsere Gutachten umfassen in der Regel:

  • Objektbeschreibung

  • Lagebeschreibung

  • rechtliche Grundlagen

  • wirtschaftliche Grundlagen

  • Marktdaten

  • Wertansätze

  • Wertermittlungsverfahren

  • Herleitung des Verkehrswerts

  • Anlagen

  • Fotodokumentation


Kurzgutachten / sachverständige Stellungnahme

Ein Kurzgutachten oder eine sachverständige Stellungnahme ist sinnvoll, wenn eine fachkundige Werteinschätzung benötigt wird, aber kein ausführliches Verkehrswertgutachten erforderlich ist.

Typische Anwendungsfälle:

  • erste Wertorientierung

  • Kaufpreisverhandlung

  • Verkaufsentscheidung

  • interne Vermögensübersicht

  • außergerichtliche Einigung


Beleihungswertgutachten

Wir erstellen auch Beleihungswertgutachten nach den Vorgaben von Kreditinstituten.

Der Beleihungswert unterscheidet sich vom Verkehrswert durch einen vorsichtig und nachhaltig angesetzten Wertansatz. Er dient der Absicherung von Finanzierungen.


Immobilienberatung und Due Diligence

Neben der Gutachtenerstellung unterstützen wir bei:

  • Ankaufsprüfung

  • Verkaufsprüfung

  • Bestandsanalyse

  • Risikoprüfung

  • Dokumentenprüfung

  • technischer Prüfung

  • wirtschaftlicher Prüfung

  • rechtlicher Prüfung

  • Due Diligence

Prüfungsinhalte:

  • Unterlagen

  • finanzielle Risiken

  • rechtliche Risiken

  • bauliche Risiken

  • Nutzungspotenziale

  • Wertpotenziale


Verkehrswertgutachten durch zertifizierte Immobiliensachverständige

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Immobiliensachverständige erstellen wir Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB für Wohnimmobilien, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeobjekte.

Unsere Gutachten dienen der rechtssicheren Wertermittlung bei:

  • Kauf

  • Verkauf

  • Erbschaft

  • Schenkung

  • Scheidung

  • Bilanzbewertung

  • Nießbrauch

  • Wohnungsrecht

  • gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren